Allgemeine Kreditbedingungen (AKB)

Allgemeine Kreditbedingungen (AKB)

Sofern im Folgenden Personenbezeichnungen in männlicher Form verwendet werden, sind mit diesen stets sowohl männliche wie weibliche Personen gemeint.

Kundeninformation

Die nachstehende Kundeninformation gibt in übersichtlicher und knapper Form einen Überblick über die Identität des Kreditgebers und den wesentlichen Inhalt des Konsumkreditvertrages. Die Rechte und die Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem PostFinance Privatkredit Vertrag, diesen AKB, sowie aus den anwendbaren Gesetzen, insbesondere aus dem Konsumkreditgesetz.

Kreditgeber

Der Kreditgeber ist bob Finance, Zweigniederlassung Valora Schweiz AG, Postfach 1116, 8031 Zürich (nachfolgend bob Finance genannt).
Es steht bob Finance frei, ein Angebot zu unterbreiten bzw. einen Kreditvertrag mit den Kunden abzuschliessen.

Kreditvermittler

PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern (nachfolgend PostFinance genannt), agiert als Vermarktungspartnerin von bob Finance und vertreibt in deren Auftrag Privatkredite online. PostFinance leistet keinerlei Gewähr für das Zustandekommen von Verträgen zwischen dem Kunden und bob Finance. PostFinance ist nicht Partei in dem vom Kreditnehmer mit bob Finance abgeschlossenen Vertrag und übernimmt keine Haftung.

1. Kommunikation und Datenübermittlung

a) Mitteilungen von bob Finance gelten als zugestellt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekannt gegebene Post- oder E-Mail-Adresse bzw. Mobiltelefonnummer gesandt worden sind.

b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Korrespondenz zwischen ihm und bob Finance neben dem Postweg auch per E-Mail oder via SMS zugestellt werden kann und verbindlich ist. Entstandener Schaden durch die Nutzung vorstehend genannter Übermittlungsarten trägt der Kunde, sofern bob Finance die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

    2. Auskünfte und Meldepflichten

    a) Der Kunde ermächtigt bob Finance, sämtliche für den Abschluss und die Abwicklung dieses Vertrags gesetzlich vorgeschriebenen und notwendigen Aus- künfte bei Dritten einzuholen. Dazu gehören Auskünfte bei (a) öffentlichen Stellen, wie dem zuständigen Betreibungsamt zur Einholung eines Auszugs über den Kunden aus dem Betreibungsregister, der zuständigen Einwohnerkontrolle zur Verifizierung des Wohnsitzes sowie Erwachsenenschutzbehörden zur Prüfung einer allfälligen Beistandschaft im Fall eines begründeten Verdachts und (b) privaten Stellen, wie dem Arbeitgeber des Kunden, sowie bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) und der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK). Lediglich bei berechtigten Zweifeln an der Authentizität der eingereichten Lohnausweise/-belege, wird bob Finance u.U. den Arbeitgeber des Kunden über den von ihm angegebenen Kontakt zum Zwecke der Verifizierung der Angaben der eingereichten Lohnausweise kontaktieren. Dabei werden das angegebene Salär sowie der Status des Arbeitsverhältnisses überprüft. Über die Leistung von bob Finance, deren Umfang oder weitere Angaben zum Kunden wird der Arbeitgeber nicht informiert. Zu den vorgenannten Zwecken entbindet der Kunde diese Stellen vom Amts- bzw. Geschäftsgeheimnis. Allfällige vom Kunden verfügte Datensperren gelten gegenüber bob Finance als aufgehoben.

    b) Weiter ermächtigt der Kunde bob Finance den PostFinance Privatkredit Vertrag bei der IKO und der ZEK und bei entsprechender gesetzlicher Pflicht auch anderen Stellen zu melden. Gemeldet werden dabei namentlich Kredit- und Finanzierungsart, -höhe und -modalitäten sowie die Personalien des/der Antragstellenden und allenfalls qualifizierte Zahlungsrückstände oder Missbräuche. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die ZEK und die IKO ihren Mitgliedern bei einem neuen Leasing- bzw. Kreditgesuch auf Anfrage hin über die gemeldeten Daten Auskünfte erteilen.

    c) Falls der Kunde im Antrag für den PostFinance Privatkredit Angaben zu einer Drittperson im gleichen Haushalt (Drittperson) gemacht hat, bestätigt der Kunde, dass
    (i) er die Drittperson über diesen Antrag informiert hat,
    (ii) bob Finance die obenstehenden Angaben mittels direkter Rückfragen bei der Drittperson überprüfen darf, und
    (iii) die Drittperson damit einverstanden ist, dass bob Finance sie betreffende Auskünfte wie oben beschrieben (einschliesslich Durchführung von Informativanfragen bei der ZEK) einholen darf.

      3. Adress- und Namensänderungen

      a) Der Kunde ist verpflichtet, bob Finance jede Namens- oder Adressänderung (inkl. Änderung der E-Mail- Adresse und Mobiltelefonnummer) sofort schriftlich mitzuteilen. Entstehen bob Finance Kosten für Adressnachforschungen, so können diese dem Aufwand entsprechend dem Kunden belastet werden (gemäss Gebührenübersicht, vgl. unten Ziff. 4).

      b) Wechselt der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland, so ist der Kredit vor der Ausreise vollständig zurückzuzahlen. In diesem Fall hat er Anspruch auf Erlass der auf die Restlaufzeit anfallenden Zinsen und eine angemessene Ermässigung der Kosten, die auf die nicht beanspruchte Kreditdauer entfallen.

        4. Spesen

        a) Vom Kunden verursachte Kosten werden durch bob Finance gemäss aktuell geltender Gebührenübersicht in Rechnung gestellt. Die Gebührenübersicht ist ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages.

        b) Zudem werden dem Kunden alle Fremdspesen (z.B. Postspesen) in Rechnung gestellt. Allfällige Betreibungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Weitere ausserhalb des Einflussbereiches der bob Finance stehende Gebühren und Kosten werden dem Kunden gemäss Verursacherprinzip ebenfalls weiterverrechnet.

          5. Allgemeine Kreditbedingungen und Konditionen

          a) bob Finance ist berechtigt, Konditionen und Allgemeine Kreditbedingungen des PostFinance Privatkredit Vertrages jederzeit mittels Zirkulars oder auf andere geeignete Weise zu ändern. Die Änderungen gelten als angenommen, sofern nicht innert eines Monats nach Versand der Information der schriftliche Einwand des Kunden bei bob Finance eintrifft. Vereinbarungen, die im PostFinance Privatkredit Vertrag nicht festgehalten sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung von bob Finance. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

          b) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

            6. Verrechnung und Abtretung durch den Kunden

            Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen mit seinen Verpflichtungen gegenüber bob Finance zu verrechnen. Dieses Verrechnungsverbot gilt auch im Falle von Konkurs oder im Nachlassverfahren von bob Finance. Der Kunde darf Forderungen gegenüber bob Finance nicht an Dritte abtreten.

            7. Outsourcing, Übertragung und Abtretung durch bob Finance

            a) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass bob Finance den Kreditvertrag gesamthaft einschliesslich aller oder einzelner Rechte und Pflichten sowie die daraus entstandenen Rechte und Sicherheiten auf Gruppengesellschaften der bob Finance (d.h. von bob Finance direkt oder indirekt kontrollierte Gesellschaften oder unter gemeinsamer Kontrolle stehende Gesellschaften) und/oder Drittparteien im In- und Ausland übertragen bzw. abtreten kann (z.B. zu Inkassozwecken, Verbriefung oder Auslagerung). bob Finance darf die Kundendaten diesen Gruppengesellschaften und/oder Drittparteien zu diesem Zweck zugänglich machen.

            b) Der Kunde willigt ein, dass bob Finance in- und ausländische bob Finance Gruppengesellschaften sowie Gesellschaften ausserhalb der Gruppe zur Erfüllung von Leistungen im Zusammenhang mit der Kundenbetreuung und anderen mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehende Dienstleistungen, wie z.B. Call Center, Inkassodienstleister, Agenturen oder IT-Sicherheit und Systemsteuerung, beiziehen kann.

              8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

              Der PostFinance Privatkredit Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus dem PostFinance Privatkredit Vertrag ist Zürich, sofern die gesetzlichen Vorschriften nichts anderes vorschreiben.

              Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG)

              bob Finance, Zweigniederlassung der Valora Schweiz AG