Allgemeine Geschäftsbedingungen

bob zero

1. Kommunikation und Datenübermittlung

a) Mitteilungen von Beispiel GmbH, Strasse 1, PLZ Ort ("PARTNER") oder bob Finance, Zweigniederlassung der Valora Schweiz AG, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich ("BOB") gelten als zugestellt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekannt gegebene Post- oder Email-Adresse gesandt worden sind.

b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Korrespondenz zwischen ihm und dem PARTNER oder BOB sowohl per Email als auch auf dem Postweg zugestellt werden kann. Die Korrespondenz ist in jedem Fall verbindlich. Den aus der Benutzung vorstehend genannter Übermittlungsarten entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern der PARTNER oder BOB die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

2. Auskünfte

Der Kunde ermächtigt den PARTNER sowie BOB, sämtliche für den Abschluss oder die Abwicklung des Finanzierungsvertrages notwendigen Auskünfte bei öffentlichen und privaten Stellen sowie bei der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) einzuholen. Allfällige vom Kunden verfügte Datensperren gelten gegenüber dem PARTNER und BOB als aufgehoben. Weiter ermächtigt der Kunde den PARTNER und BOB, den Finanzierungsvertrag bei der ZEK und bei entsprechender gesetzlicher Pflicht auch anderen Stellen zu melden.

3. Adress- und Namensänderungen

a) Der Kunde ist verpflichtet, dem PARTNER und BOB jede Namens- oder Adressänderung (inkl. Änderung der Email-Adresse und Mobiltelefonnummer) sofort schriftlich mitzuteilen. Namens- oder Adressänderung sind zu richten:

An BOB:

bob Finance, Zweigniederlassung der Valora Schweiz AG

Hardturmstrasse 161

8005 Zürich

E-mail: servicecenter@bob.ch

An PARTNER:

Beispiel GmbH

Strasse 1

PLZ Ort

b) Entstehen dem PARTNER oder BOB Kosten für Adressnachforschungen, so können diese dem Aufwand entsprechend dem Kunden belastet werden. Die Gebühren für eine Adressnachforschung betragen CHF 50.00.

c) Wechselt der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland, so ist der Finanzierungsvertrag vor der Ausreise vollständig zurückzuzahlen.

4. Spesen

Allfällige Betreibungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Weitere ausserhalb des Einflussbereiches des PARTNERs oder BOBs stehende Gebühren und Kosten werden dem Kunden gemäss Verursacherprinzip ebenfalls weiterverrechnet. Im Falle von Zahlungsverzug und Weitergabe der Forderung an ein Inkassobüro ist dieses berechtigt, dem Kunden eine Umtriebsentschädigung zu belasten.

5. Mahngebühren

Die Mahngebühren für verspätete Ratenzahlung betragen für die 1. Mahnung CHF 20, für die 2. Mahnung CHF 25 und für die 3. Mahnung CHF 30. Die Fälligkeiten der Ratenzahlungen ergeben sich aus dem Finanzierungsvertrag.

6. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen

a) BOB ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Finanzierungsvertrag jederzeit mittels Zirkular oder auf andere geeignete Weise zu ändern. Die Änderungen gelten als angenommen, sofern nicht innerhalb eines Monats (30 Tage) nach Versand der Information der schriftliche Einwand des Kunden bei BOB eintrifft.

b) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

7. Verrechnung und Abtretung durch den Kunden

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen mit seinen Verpflichtungen gegenüber dem PARTNER oder BOB zu verrechnen. Dieses Verrechnungsverbot gilt auch im Falle von Konkurs oder im Nachlassverfahren des PARTNERS oder BOB. Der Kunde darf Forderungen gegenüber BOB nicht an Dritte abtreten.

8. Übertragung und Abtreten durch PARTNER

a) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der PARTNER den Finanzierungsvertrag gesamthaft, einschliesslich aller oder einzelner Rechte und Pflichten sowie die daraus entstandenen Rechte und Sicherheiten, auf BOB und/oder Drittparteien im In- und Ausland übertragen bzw. abtreten kann (z.B. zu Inkassozwecken, Auslagerung). Der PARTNER und BOB dürfen die Kundendaten diesen Gruppengesellschaften und/oder Drittparteien zu diesem Zweck zugänglich machen.

b). Der Kunde willigt ein, dass BOB Drittparteien im In- und Ausland zur Erfüllung von Leistungen im Zusammenhang mit der Kundenbetreuung und anderen mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehende Dienstleistungen, wie z.B. Identifikationsprüfung, Bonitätscheck, Call Center, Inkassodienstleister, Agenturen oder IT-Sicherheit und Systemsteuerung, beiziehen kann (die relevante Datenschutzerklärung kann unter https://bob.ch/bobzero/datenschutz eingesehen werden).

9. Kundenanfrage

Der PARTNER bleibt primär für Kundenanliegen zum Kauf (insbesondere für Anfragen zu Versand und Lieferzeit und für Retouren) zuständig. BOB ist für die Anfragen im Zusammenhang mit der Rechnung zuständig.

10. Vertragsabschluss

Der Kunde stimmt dem vom PARTNER offerierten Finanzierungsvertrag sowie den dazugehörigen AGB als integrierter Vertragsbestandteil mittels physischer Unterschrift, elektronischer Signatur oder manueller Eingabe eines von BOB an den Kunden gesandten One Time Password (“OTP”) zu.

Bei einem Vertragsabschluss mittels OTP wird der Finanzierungsvertrag dem Kunden zeitnah an die im Antragsprozess angegebene E-Mail Adresse geschickt. Die Eingabe des OTP kann somit die physische Unterschrift oder die elektronische Signatur ersetzen und der Vertrag kann online abgeschlossen werden. Das OTP ist ein eindeutiger Identifikator, der dem Kunden an seine bei der Registrierung hinterlegte Mobiltelefonnummer ausgegeben wird und nur einmal verwendet werden kann. Die Generierung von OTP-Passwörtern ist für den Kunden kostenlos.

11. Datenverarbeitung

Der PARTNER und BOB bearbeiten die Daten im Einklang mit der Datenschutzerklärung sowie den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Die Datenverarbeitung erfolgt für die nachfolgenden Zwecke: Identifikationsprüfung, Bonitätscheck, Kundenserviceberatung,Inkassodienstleistungen, IT-Sicherheits- und Systemsteuerungsdienstleistungen, kommerzielle Kommunikation und Newsletter. Die Datenschutzerklärung kann unter https://bob.ch/de/datenschutz eingesehen werden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Finanzierungsvertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus dem Finanzierungsvertrag ist am Sitz des PARTNERS, sofern die gesetzlichen Vorschriften nichts anderes vorschreiben.

13. Schlussbestimmungen

Bei allfälligen Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, dem französischen, dem englischen und/oder dem italienischen Text ist ausschliesslich der deutsche Text massgebend.

AGB "bob zero" - Juli 2021