Kredit absichern oder nicht?

Restschuldversicherung

CHF 1 000
6 Monate

Mehr Sicherheit! Sichern Sie sich jetzt gegen Kreditausfallrisiken ab. Informieren Sie sich jetzt!


Ihre monatliche Rate *

Von 5,9%
179.10

Davon Kreditabsicherung: 10.10

Bis 10,9%
181.55

Davon Kreditabsicherung: 10.25

Alle Angaben in CHF

* Der für Sie geltende Zinssatz hängt von Ihrer Bonität als Kreditnehmer ab. Wir ermitteln diesen zusammen mit den effektiven Zinskosten aufgrund Ihrer detaillierten Angaben im Kreditantrag. Unser Kreditangebot teilen wir Ihnen nach erfolgter Kreditfähigkeitsprüfung per E-Mail mit.

Restschuldversicherung: Sicherheit für Ihren Kredit!

Häufig kommt es im Leben anders als geplant. Man trennt sich, muss plötzlich umziehen, wird krank oder verliert seinen Job. Auf einmal steht man vor neuen finanziellen Herausforderungen. Dann kann auch die Rückzahlung der monatlichen Kreditraten zu einem Problem werden. Dagegen hilft eine Kreditversicherung – diese sichert Sie gegen die häufigsten Risiken ab. bob Finance zeigt Ihnen die Vorteile einer Restschuldversicherung (auch als Kreditabsicherung, Ratenausfall- oder Kreditausfallversicherung bekannt).

Wann ist eine Restschuldversicherung möglich?

Eine Restschuldversicherung kann grundsätzlich durch jeden Kreditnehmer bei Abschluss eines Kredits abgeschlossen werden. Zudem ist eine Restschuldversicherung für alle gängigen Kreditformen möglich. Unter anderem auch für folgende Kreditarten:

  • Konsumkredite
  • Autokredite
  • Hypotheken
  • Kreditkartenkonten

Bei Arbeitslosigkeit wird ein Unverschulden des Kreditnehmers vorausgesetzt.

Warum sollte man seinen Kredit absichern?

Für eine Restschuldversicherung spricht vieles. Man ist im Ernstfall abgesichert und hat eine Sorge weniger. Wenn Sie gerade planen, einen Kredit aufzunehmen, dann sollten Sie auch über eine Absicherung des Kredits nachdenken. Diese bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Absicherung der Raten bei Arbeitsunfähigkeit
  • Absicherung der Raten bei Arbeitslosigkeit
  • Absicherung der Raten vollständiger Erwerbsunfähigkeit

Arbeitslosigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit

Versicherungsleistungen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit:

  • Übernahme der monatlichen Raten nach einer Wartefrist von 60 Tagen (bis maximal 12 Raten pro Versicherungsfall und maximal CHF 2’000 pro Rate); bis maximal 36 Raten während der gesamten Vertragslaufzeit.
  • Dauer der Versicherung: bis Ende des Kreditvertrags.
  • Innerhalb der ersten 30 Tage jederzeit mit Prämienrückerstattung oder nach 30 Tagen mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen per Ende eines Monats kündbar.
  • Die Kündigung der Restschuldversicherung muss schriftlich erfolgen.

Versicherungsleistungen bei Arbeits- und vollständiger Erwerbsunfähigkeit:

  • Bei Arbeitsunfähigkeit: Übernahme der monatlichen Raten nach einer Wartefrist von 60 Tagen (bis maximal 12 Raten pro Versicherungsfall und maximal CHF 2’000 pro Rate); bis maximal 36 Raten während der gesamten Vertragslaufzeit.
  • Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit: Übernahme der Restschuld bis maximal CHF 80'000.
  • Innerhalb der ersten 30 Tage jederzeit mit Prämienrückerstattung oder nach 30 Tagen mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen per Ende eines Monats in schriftlicher Form kündbar.