Allgemeine Geschäftsbedingungen

bob pay

1. Vertragsabschluss

Der Kunde stimmt der vom VERKÄUFER im Antragsprozess angebotenen Online-Offerte sowie den vorliegenden AGB als integrierter Vertragsbestandteil mittels elektronischer Bestätigung des Zahlungsplans und Globalübernahme der AGB zu. Es kommt somit ein Online abgeschlossener Vertrag zustande. Die elektronische Bestätigung zum Vertragsabschluss ersetzt die physische Unterschrift oder elektronische Signatur und ist rechtsgültig und bindend, wie die Unterzeichnung eines Vertragsdokuments.

Bei einem Vertragsabschluss wird der Zahlungsplan dem Kunden zeitnah an die im Zahlungsprozess angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Der Zahlungsplan enthält den Betrag der Forderung.

2. Abtretung der Forderung

Der VERKÄUFER zediert und überträgt hiermit die Forderung aus dem Finanzierungsvertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten gegenüber dem Kunden an bob Finance, Zweigniederlassung der Valora Schweiz AG, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich ("BOB"). Der Kunde anerkennt, den Forderungsbetrag BOB zu schulden.

3. Kommunikation und Datenübermittlung

a) Mitteilungen von VERKÄUFER oder BOB gelten als zugestellt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekanntgegebene Post- oder E-Mail-Adresse gesandt worden sind.

b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Korrespondenz zwischen ihm und dem VERKÄUFER oder BOB sowohl per E-Mail als auch auf dem Postweg zugestellt werden kann. Die Korrespondenz ist in jedem Fall verbindlich. Den aus der Benutzung vorstehend genannter Übermittlungsarten entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern der VERKÄUFER oder BOB die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

4. Auskünfte

Der Kunde ermächtigt den VERKÄUFER sowie BOB, sämtliche für den Abschluss oder die Abwicklung des Finanzierungsvertrages notwendigen Auskünfte bei öffentlichen und privaten Stellen sowie bei der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) einzuholen. Allfällige vom Kunden verfügte Datensperren gelten gegenüber dem VERKÄUFER und BOB als aufgehoben. Weiter ermächtigt der Kunde den VERKÄUFER und BOB, den Finanzierungsvertrag bei der ZEK und bei entsprechender gesetzlicher Pflicht auch anderen Stellen zu melden.

5. Adress- und Namensänderungen

a) Der Kunde ist verpflichtet, dem VERKÄUFER und BOB jede Namens- oder Adressänderung (inkl. Änderung der E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer) sofort schriftlich mitzuteilen. Mitteilungen gegenüber BOB sind an die folgende Adresse zu richten:

bob Finance, Zweigniederlassung der Valora Schweiz AG
Hardturmstrasse 161
8005 Zürich
E-Mail: servicecenter@bob.ch

b) Entstehen dem VERKÄUFER oder BOB Kosten für Adressnachforschungen, so können diese dem Aufwand entsprechend dem Kunden belastet werden. Die Gebühren für eine Adressnachforschung betragen CHF 50.00.

c) Wechselt der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland, so ist der Finanzierungsvertrag vor der Ausreise vollständig zurückzuzahlen.

6. Fälligkeit / Verzug

Die Raten sind jeweils am 1. des Monats fällig, für welchen sie zu entrichten sind. Die Fälligkeit der 1. Rate wird im Zahlungsplan mitgeteilt. Der Kunde kommt mit dem 1. Tag nach Fälligkeit in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist BOB berechtigt, gebührenpflichtig zu mahnen und zur Wahrung der Interessen ein Inkassobüro mit dem Einzug der Forderung zu beauftragen. Der Kunde wird benachrichtigt, sobald sich die, ihm gegenüber bekanntgegebenen Zahlungsmodalitäten ändern. Auch bei Warenbeanstandung oder Defekt der gekauften Produkte bleibt die Fälligkeit sowie die Betragshöhe der Raten bestehen. Sollte es zu einer Rückerstattung durch den VERKÄUFER oder einen Dritten kommen, wird dies losgelöst von diesem Finanzierungsvertrag vorgenommen.

Nach Bezahlung der letzten Rate erhält der Kunde von BOB eine Bestätigung, dass die Forderung vollständig zurückbezahlt wurde.

7. Spesen

Allfällige Betreibungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Weitere ausserhalb des Einflussbereiches des VERKÄUFERs oder BOBs stehende Gebühren und Kosten werden dem Kunden gemäss Verursacherprinzip ebenfalls weiterverrechnet. Im Falle von Zahlungsverzug und Weitergabe der Forderung an ein Inkassobüro ist dieses berechtigt, dem Kunden eine Umtriebsentschädigung zu belasten.

8. Mahngebühren

Die Mahngebühren für verspätete Ratenzahlung betragen für die 1. Mahnung CHF 20, für die 2. Mahnung CHF 25 und für die 3. Mahnung CHF 30. Die Fälligkeiten der Ratenzahlungen ergeben sich aus dem Zahlungsplan.

9. Vorzeitige Erfüllung

Der Kunde kann auf seinen Wunsch hin die Pflichten aus dem Finanzierungsvertrag vorzeitig erfüllen und den restlichen Kaufpreis in einer Einmal-Zahlung leisten.

10. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen

a) BOB ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Finanzierungsvertrag jederzeit mittels Zirkular oder auf andere geeignete Weise zu ändern. Die Änderungen gelten als angenommen, sofern nicht innerhalb eines Monats (30 Tage) nach Versand der Information der schriftliche Einwand des Kunden bei BOB eintrifft.

b) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11. Stornierung

Der Kunde kann den Finanzierungsvertrag innerhalb der vom VERKÄUFER vorgesehenen Stornierungsfrist kündigen. Die Stornierung des Finanzierungsvertrags kann nur unter den Bedingungen erfolgen, die in den AGB des VERKÄUFERs vorgesehen sind. Akzeptiert der VERKÄUFER das Widerrufsbegehren des Kunden, nimmt der VERKÄUFER die Stornierung des Finanzierungsvertrags bei BOB vor und der Kunde erhält in der Folge von BOB eine Stornierungsbestätigung. Sofern bereits Ratenzahlungen erfolgten, werden diese zurückvergütet.

12. Verrechnung und Abtretung durch den Kunden

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen mit seinen Verpflichtungen gegenüber dem VERKÄUFER oder BOB zu verrechnen. Dieses Verrechnungsverbot gilt auch im Falle von Konkurs oder im Nachlassverfahren des VERKÄUFER oder BOB. Der Kunde darf Forderungen gegenüber BOB nicht an Dritte abtreten.

13. Übertragung und Abtretung durch VERKÄUFER

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der VERKÄUFER den Finanzierungsvertrag gesamthaft, einschliesslich aller oder einzelner Rechte und Pflichten sowie die daraus entstandenen Rechte und Sicherheiten, auf BOB und/oder Drittparteien im In- und Ausland übertragen bzw. abtreten kann (z.B. zu Inkassozwecken, Auslagerung).

14. Kundenanfragen

Der VERKÄUFER bleibt primär für Kundenanliegen zum Kauf (insbesondere für Anfragen zu Versand und Lieferzeit und für Retouren) zuständig. BOB ist für die Anfragen im Zusammenhang mit der Rechnung/Finanzierung zuständig.

15. Datenbearbeitung

Der VERKÄUFER und BOB bearbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden im Einklang mit der vom Kunden im Antragsprozess akzeptierten Datenschutzerklärung von BOB und gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Die Bearbeitung personenbezogener Daten durch BOB und eine allfällige Bekanntgabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte im In- und Ausland für und im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erfolgt für die nachfolgenden Zwecke: Identifikationsprüfung, Bonitätscheck, Kundenserviceberatung, Inkassodienstleistungen, IT-Sicherheits- und Systemsteuerungsdienstleistungen und bei Ihrer erfolgten Zustimmung für Marketing-Aktivitäten (bspw. Direktwerbung und Newsletter). Die aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung von BOB kann hier eingesehen werden.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Finanzierungsvertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus dem Finanzierungsvertrag ist am Sitz des VERKÄUFERs, sofern die gesetzlichen Vorschriften nichts anderes vorschreiben.

17. Schlussbestimmungen

Bei allfälligen Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, dem französischen, dem englischen und/oder dem italienischen Text ist ausschliesslich der deutsche Text massgebend.

AGB "bob pay" - März 2023